Unsere juristischen Dienstleistungen

Fokussierte Kompetenz für die rechtlichen Bedürfnisse Ihrer Familie.

Ein umfassender Ansatz für das Familienrecht

Sorgerechts- und Obhutsregelung

Das Sorgerecht legt fest, wer die wichtigen Entscheidungen für das Kind trifft. Wir beraten Sie umfassend zu den Möglichkeiten der alleinigen oder gemeinsamen Sorge und erarbeiten tragfähige Obhutsmodelle (z.B. alternierende Obhut), die dem Kindeswohl am besten entsprechen.

Unsere Unterstützung umfasst:

  • Ausarbeitung von Sorgerechts- und Obhutsvereinbarungen
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren zur Regelung des Sorgerechts
  • Anpassung bestehender Regelungen bei veränderten Lebensumständen
  • Beratung zu finanziellen Aspekten wie Kindesunterhalt

Umgangs- und Besuchsrecht

Der regelmässige Kontakt zu beiden Elternteilen ist für die Entwicklung eines Kindes essenziell. Wir setzen uns für faire und verlässliche Umgangsregelungen ein, die die Beziehung zwischen dem Kind und dem nicht obhutsberechtigten Elternteil fördern und schützen.

Unsere Unterstützung umfasst:

  • Erarbeitung von detaillierten und praktikablen Besuchsrechtsplänen
  • Mediation und Verhandlung bei Konflikten über das Umgangsrecht
  • Rechtliche Durchsetzung des Besuchsrechts bei Verweigerung
  • Regelung des Kontakts zu Grosseltern und anderen wichtigen Bezugspersonen

Kindesschutzrecht (KESB)

Wenn die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) involviert ist, stehen wir Ihnen als starker Partner zur Seite. Wir wahren Ihre Rechte und die Ihres Kindes und stellen sicher, dass alle behördlichen Massnahmen verhältnismässig und im besten Interesse des Kindes sind.

Unsere Unterstützung umfasst:

  • Vertretung und Begleitung in KESB-Verfahren
  • Überprüfung der Rechtmässigkeit von Kindesschutzmassnahmen
  • Kommunikation mit den Behörden und Einreichung von Stellungnahmen
  • Unterstützung bei der Umsetzung von behördlichen Auflagen

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Obhut? + -

Das Sorgerecht umfasst das Recht und die Pflicht, für das Kind wichtige Entscheidungen zu treffen (z.B. Schulwahl, medizinische Eingriffe). Die Obhut regelt, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich lebt und wer für die alltägliche Betreuung zuständig ist. In der Schweiz ist das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall, auch wenn die Obhut nur bei einem Elternteil liegt.

Muss ich vor Gericht gehen, um das Sorgerecht zu regeln? + -

Nicht unbedingt. Eine einvernehmliche Regelung zwischen den Eltern ist immer der bevorzugte Weg. Wir helfen Ihnen, eine schriftliche Vereinbarung zu erarbeiten, die dann vom Gericht oder der KESB genehmigt werden kann. Nur wenn keine Einigung möglich ist, wird eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig.

Wann schaltet sich die KESB ein? + -

Die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) wird aktiv, wenn eine Gefährdungsmeldung eingeht, die darauf hindeutet, dass das Wohl eines Kindes gefährdet sein könnte. Dies kann aufgrund von Vernachlässigung, Gewalt oder schweren elterlichen Konflikten geschehen. Die KESB prüft die Situation und kann Schutzmassnahmen anordnen.

Schützen Sie, was am wichtigsten ist.

Jede familiäre Situation ist einzigartig. Lassen Sie uns gemeinsam die beste rechtliche Lösung für Sie und Ihr Kind finden. Beginnen Sie mit einer unverbindlichen Erstberatung.

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