KanzleiiFamilielu

Im besten Interesse Ihres Kindes.

Professionelle Rechtsvertretung in der Schweiz für Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesschutz.

Kostenlose Erstberatung anfordern

Ihre verlässlichen Partner im Familienrecht

In emotional herausfordernden Zeiten des Familienrechts stehen wir Ihnen mit Klarheit, Professionalität und Empathie zur Seite. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, die komplexen Aspekte des Schweizer Familienrechts zu navigieren, um das Wohl und die Zukunft Ihrer Kinder zu sichern. Wir verstehen die Bedeutung stabiler Verhältnisse für die kindliche Entwicklung und setzen uns unermüdlich für gerechte und nachhaltige Lösungen ein.

Unser Ziel ist es, Konflikte zu deeskalieren und konstruktive Vereinbarungen zu fördern, die den Bedürfnissen aller Beteiligten, insbesondere der Kinder, gerecht werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement für Ihre Familie.

Unsere Kernkompetenzen

Sorgerechts- & Obhutsregelung

Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung und Anpassung von Sorgerechtsvereinbarungen, einschliesslich Allein- und Gemeinschaftssorge, um stabile und förderliche Lebensbedingungen für Ihr Kind zu schaffen.

Umgangs- & Besuchsrecht

Wir helfen bei der Definition und rechtlichen Durchsetzung von fairen und praktikablen Umgangsregelungen für nicht sorgeberechtigte Elternteile und weitere Bezugspersonen, um die wichtigen familiären Bindungen zu erhalten.

Kindesschutzrecht (KESB)

Wir vertreten Ihre Interessen in Verfahren vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und stellen sicher, dass die Sicherheit und die Rechte Ihres Kindes bei allen behördlichen Massnahmen gewahrt bleiben.

Ihr Wegweiser im Schweizer Familienrecht

Das Familienrecht in der Schweiz ist ein komplexes Gefüge, das darauf abzielt, das Wohl der Familie und insbesondere der Kinder zu schützen. Gerade bei Trennung oder Scheidung sind klare und faire Regelungen zum Sorgerecht, zur Obhut und zum Besuchsrecht von entscheidender Bedeutung. Diese Regelungen definieren die Verantwortlichkeiten der Eltern und schaffen einen stabilen Rahmen für die Entwicklung der Kinder. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) bildet die Grundlage, wobei stets das Kindeswohl als oberste Maxime gilt.

Ein zentraler Aspekt ist die Unterscheidung zwischen Sorgerecht und Obhut. Das gemeinsame Sorgerecht ist in der Schweiz der Regelfall, auch nach einer Trennung. Es umfasst das Recht und die Pflicht, für das Kind zu sorgen und wichtige Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Die Obhut hingegen regelt, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich wohnt und wer die alltägliche Betreuung übernimmt. Eine kompetente anwaltliche Beratung hilft, individuelle Modelle zu finden, die der jeweiligen Familiensituation gerecht werden, sei es die alternierende Obhut oder ein anderes Modell.

In Konfliktsituationen, oder wenn das Kindeswohl gefährdet scheint, greift die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ein. Verfahren vor der KESB sind für Eltern oft eine grosse Belastung. Eine erfahrene Rechtsvertretung ist hier unerlässlich, um die eigenen Rechte zu wahren und sicherzustellen, dass die Massnahmen der Behörde verhältnismässig und im besten Interesse des Kindes sind. Wir begleiten Sie durch diese Verfahren, vermitteln zwischen den Parteien und setzen uns für eine Lösung ein, die die Familie so wenig wie möglich belastet und die Zukunft Ihres Kindes sichert.

Kontaktieren Sie uns

Füllen Sie das Formular aus für eine vertrauliche und unverbindliche Erstberatung.